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AGB

§ 1 Geltungsbereich

Wortarchitektin, vertreten durch:

Sabine Schilling
Altstattweg 9
88605 Meßkirch

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen Sabine Schilling Wortarchitektin (im Folgenden „Anbieterin“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

(1) Alle Vorschläge und Angebote der Wortarchitektin Sabine Schilling sind unverbindlich. Eine verbindliche Zusage zu Aufträgen von Kunden erfolgt ausschließlich durch eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung seitens der Wortarchitektin. Dies gilt solange nicht, wie Sabine Schilling nicht durch ihre Arbeit oder anderweitige Handlungen deutlich macht, dass sie den Auftrag annimmt und bearbeitet.

(2) Telefonisch erteilte Aufträge gelten als angenommen, ab der Anlieferung von Dateien oder Informationen durch den Kunden, spätestens aber ab der Zusendung der ersten Entwürfe durch Sabine Schilling per Mail, CD oder Printdatei.

§ 3 Terminabsprachen

(1) Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten und zu bestätigen.

(2) Die Wortarchitektin Sabine Schilling setzt sich mit Nachdruck dafür ein, alle vereinbarten Termine zuverlässig zu erfüllen. Das Nichteinhalten von ausdrücklich vereinbarten Terminen berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung gesetzlicher Rechte, wenn er Sabine Schilling eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt hat. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sabine Schilling ein entsprechendes Mahnschreiben erhält. Eine Verpflichtung zum Schadenersatz aufgrund von Verzögerungen tritt nur ein, wenn die Verzögerung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für Verzögerungen, die durch unvermeidbare oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen – dies schließt auch den Ausfall von Leistungen von Subunternehmern mit ein –, übernimmt Sabine Schilling keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Ausfälle in den Bereichen Telekommunikationsdienste, Reiseverbindungen und Logistikdienste.

§ 4 Leistungsbeschreibung

(1) Die Anbieterin entwickelt und implementiert Marketingstrategien für mittelständische Unternehmen. Die genauen Leistungsinhalte werden individuell mit dem Kunden vereinbart und in einem Leistungsvertrag festgehalten.

Die Anbieterin kann zur Erfüllung der vereinbarten Leistung Dritte einschalten, mit denen sie dann im eigenen
Namen Werkverträge abschließt. Alle Leistungen der Anbieterin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Anbieterin. Alle der Anbieterin erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z. B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen), sind vom Kunden zu ersetzen.

(2) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

§ 5 Vergütung

(1) Für die Leistungen der Anbieterin gelten die im Leistungsvertrag vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozent 

(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. 

§ 6 Präsentationen

Wenn die Wortarchitektin Sabine Schilling zu Präsentationen eingeladen wird, hat sie Anspruch auf ein Honorar. Dieses Honorar soll zumindest die Kosten für die Mitarbeiter und alles, was für die Präsentation benötigt wird, sowie die Ausgaben für zusätzliche Dienste abdecken. Falls Sabine Schilling nach der Präsentation keinen Auftrag bekommt, gehört alles, was sie für die Präsentation vorbereitet hat (wie Unterlagen und Ideen), weiterhin ihr. Der Kunde darf diese Sachen nicht weiterverwenden oder behalten. Stattdessen muss er sie sofort zurückgeben. Wenn die Ideen und Konzepte, die Sabine Schilling während der Präsentation zeigt, später nicht in den von ihr gestalteten Werbemitteln genutzt werden, darf sie diese Ideen und Konzepte für andere Zwecke verwenden. Ohne Sabine Schillings ausdrückliche Erlaubnis ist es nicht gestattet, die Präsentationsmaterialien weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu kopieren, zu verbreiten oder auf irgendeine andere Weise zu nutzen

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Die Anbieterin räumt dem Kunden an den erbrachten Leistungen die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nicht anders vereinbart, erhalten die Kunden einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte.

(2) Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.

(3) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass alle Bilder und Fotos, die er Sabine Schilling für Presse- oder Social Mediaarbeit oder ähnliche Zwecke zur Verfügung stellt – sei es für die Weitergabe an Redaktionen und andere Medien oder für das Hochladen auf Sabine Schillings Website – frei von Rechten Dritter sind oder der Kunde über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt. Falls Sabine Schilling von Dritten wegen der Nutzung von vom Kunden bereitgestelltem Bild- und Fotomaterial in Bezug auf Rechtsverletzungen, insbesondere des Urheberrechts, belangt wird, muss der Kunde Sabine Schilling auf Anfrage umgehend von diesen Ansprüchen Dritter freistellen.

§ 8 Gewährleistung, Mängel

(1) Sabine Schilling verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, speziell auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

(2) Bei berechtigten und fristgerechten Beanstandungen hat der Kunde das Recht auf Korrektur der Leistung durch die Wortarchitektin Sabine Schilling. Sollte die Korrektur der Leistung mehr als zweimal misslingen, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Reduzierung des Preises zu verlangen. Jegliche weitere Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Leistung sind ausgeschlossen, außer in Fällen, in denen Sabine Schilling vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

§ 9 Mitwirkungspflicht

(1) Um sicherzustellen, dass die Arbeit genau so wird, wie der Kunde es sich vorstellt, muss der Kunde mitwirken. Das bedeutet, der Kunde muss sein Anforderungsprofil für Dokumente, Vorlagen oder Maßnahmen so genau wie möglich beschreiben. So kann die Wortarchitektin Sabine Schilling am besten verstehen, was das Ziel ist und wie sie es erreichen kann. Bevor etwas gedruckt, endgültig fertiggestellt oder veröffentlicht wird, muss der Kunde schriftlich zustimmen, dass er mit der Veröffentlichung oder Druchfreigabe einverstanden ist. Diese Zustimmung sollte unverzüglich, nachdem er einen Entwurf bekommen hat, erfolgen.

(2) Durch die Abnahme erklärt sich der Kunde verbindlich mit der Vorlage einverstanden und trägt dementsprechend das Risiko eventuell noch vorhandener Schreib- oder Gestaltungsfehler oder sonstiger Unrichtigkeiten. Deshalb ist es wichtig, dass der Kunde den Entwurf genau überprüft. Der Kunde sollte auch prüfen, ob alles rechtlich in Ordnung ist, zum Beispiel, ob keine Gesetze zum Wettbewerb oder Markenrechte verletzt werden. Wenn der Kunde möchte, dass ein Rechtsexperte darüber schaut, muss er das schriftlich anfordern und die Kosten dafür übernehmen.

§ 10 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet für Schäden, außer in Fällen höherer Gewalt, nur, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.

(3) Die Wortarchitektin Sabine Schilling stellt sicher, dass alle Unterlagen und Werbemaßnahmen genau nach den Vereinbarungen im Vertrag sorgfältig erstellt und umgesetzt werden. Sie übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass die Werbung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht keine Probleme verursacht. Es liegt nicht in ihrer Pflicht, jeden Entwurf vorab rechtlich prüfen zu lassen. Der Kunde gibt eine von der Anbieterin vorgeschlagene Maßnahme erst dann frei, wenn er sich der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.

§ 11 Geheimhaltung

Sabine Schilling und ihre Kunden verpflichten sich dazu, alle Informationen und Dokumente, die sie während der Arbeit am Vertrag erhalten, geheim zu halten. Das bedeutet, sie dürfen diese Informationen nicht an andere Leute weitergeben. Eine Ausnahme gibt es, wenn Sabine Schilling andere Firmen mit einbezieht, um den Vertrag zu erfüllen. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach dem Ende des Vertrags bestehen.
Sabine Schilling und ihre Kunden müssen bei der Geheimhaltung der Informationen genauso sorgfältig sein, wie sie es bei ihren eigenen Betriebsgeheimnissen wären. Sie müssen auch dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter, die Zugang zu den Informationen haben könnten, ebenso zur Geheimhaltung verpflichtet werden.

§ 12 Veröffentlichung

Der Kunde erlaubt der Wortarchitektin Sabine Schilling, in einer für die Branche typischen Art und Weise (durch Pressemitteilungen, Beiträge in sozialen Medien usw.) auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

§ 13 Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sabine Schilling, Wortarchitektin, Altstattweg 9, 88605 Meßkirch, info@sabine-schilling.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ Datenschutz

(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden
personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet
werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

(2)Die Anbieterin verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und den Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu gewährleisten.
Hier gelangen Kunden zum Datenschutz.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand – Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Anbieterin und dem Kunden ergebenen Streitigkeiten ist Meßkirch.

(2) Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

(Stand: 24.01.2024 Meßkirch)